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Hinweis
nach § 6 TDG: Nach
dem Gesetz sind Rechtsanwälte zum Hinweis auf die berufsrechtlichen
Regelungen verpflichtet. Zulässigerweise wird insofern verwiesen
auf die im Internet veröffentlichte Sammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK). Hier sind unter dem Link www.brak.de/seiten/06.php#tdg
sämtliche Informationen unter der Rubrik Berufsregeln
abrufbar.
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Sitemap: home .... C. E. Hagemann .... M. H. Pieper .... D. Arrenberg .... S. Meier .... Dr. W. Grabitz .... Impressum Hagemann
und Partner in
Bürogemeinschaft mit Ostring
10, 59065 Hamm Die Zulassungen der Rechtsanwälte erlauben die Prozessvertretung vor allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten sowie den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Gestaltung und Ausführung: niester-design.de |
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